Baugespanne werden in der Schweiz zur Visualisierung von Bauvorhaben genutzt. Damit soll während der Auflage des Baugesuchs für alle Betroffenen vor Ort ersichtlich sein, ob und in welchem Umfang das neue Bauvorhaben die Umgebung beeinflusst.
Die Aussteckung soll das geplante Bauvolumen vor Ort darstellen. Die geplanten Bauhöhen und der Umriss des Baus werden damit visuell dargestellt. Dies dient nebst den Baueingabepläne als visuelle Hilfe vor Ort, um ein geplantes Bauvorhaben zu verstehen und das eigentliche Volumen und die Höhen einschätzen zu können.
Das Baugespann muss spätestens bei der Veröffentlichung des Baugesuchs ausgesteckt sein. Dies variiert jedoch von Gemeinde zu Gemeinde und muss vorgängig abgeklärt werden. Bei einigen Bauämtern müssen die Profile auch bereist vor der Ausschreibung erstellt sein. Dabei muss die Absteckung bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens stehen bleiben. Eine frühzeitige Entfernung des Baugespannes muss mit dem Bauamt abgesprochen werden.
In bestimmten Fällen kann eine vorzeitige Entfernung genehmigt werden, wenn das Baugespann für die Beurteilung des Baugesuches offensichtlich nicht mehr von Bedeutung ist.
Ob für eine Stützmauer eine Genehmigung erforderlich ist und ob diese ausgesteckt werden muss, hängt von den örtlichen Bauvorschriften und der Höhe der Stützmauer ab. Für grössere Stützmauern ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich und muss voraussichtlich auch mit einem Baugespann ausgesteckt werden.
Wir empfehlen, sich bezüglich der genauen Anforderungen an die zuständige Baubehörde zu wenden.
Ob für eine Pergola eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von den spezifischen Bauvorschriften der jeweiligen Gemeinde ab. Insbesondere wenn die Pergola fest im Boden verankert ist, oder eine bestimmte Grösse überschreitet, ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich. Auch hier empfehlen wir, vor Beginn eines Bauvorhabens Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt zu nehmen.
Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, sollten Sie zunächst die örtlichen Bauvorschriften prüfen. Klären Sie ab, ob Sie alle erforderlichen Pläne und Unterlagen bereit haben.
Kontaktieren Sie die zuständige Baubehörde, um sich über die Anforderungen und das Verfahren zu informieren. Bei der Einreichung der Baueingabe muss für die Publikation auch das Baugespann vor Ort ausgesteckt sein und bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens stehen bleiben.